... KINDERBETREUUNG BEI
einer tagesmutter
Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung
durch geeignete Personen nach § 1 Abs. 7 Ki TAG.
Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004
ist die Kindertagespflege eine gleichwertige
Form der Tagesbetreuung neben den Kindertageseinrichtungen.
Am 1. Januar 2007 ist die neue Verwaltungsvorschrift
(VwW) des Ministeriums für Arbeit und
Soziales zur Förderung der Kleinkindbetreuung
in Kindergrippen und Kindertagespflege in Kraft
getreten. Das standardisierte Konzept für die Qualifizierung von Kindertagespflege-personen wurde
gemäß der Bestimmungen in der VwV Kleinkinderbetreuung
vom Landesjugendamt und dem Landesverband
der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg
e.V. erstellt.
Die Pflegeerlaubnis der Tagespflegeperson wird
durch § 43 SGB VIII geregelt.
Quelle: Ministerium für Arbeit uns Soziales des Landes Baden-Württemberg

