Tagesmuütternetz

... KINDERBETREUUNG BEI

einer tagesmutter

Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung durch geeignete Personen nach § 1 Abs. 7 Ki TAG. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Kindertagespflege eine gleichwertige Form der Tagesbetreuung neben den Kindertageseinrichtungen.

Am 1. Januar 2007 ist die neue Verwaltungsvorschrift (VwW) des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung der Kleinkindbetreuung in Kindergrippen und Kindertagespflege in Kraft getreten. Das standardisierte Konzept für die Qualifizierung von Kindertagespflege-personen wurde gemäß der Bestimmungen in der VwV Kleinkinderbetreuung vom Landesjugendamt und dem Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V. erstellt. Die Pflegeerlaubnis der Tagespflegeperson wird durch § 43 SGB VIII geregelt.

Quelle: Ministerium für Arbeit uns Soziales des Landes Baden-Württemberg